Wir bemühen uns, eine perfekte Ausbildung zu einem fairen Preis auf den Markt zu bringen. Tatsächlich findest du in unserem Ausbildungsprogramm nicht nur das "übliche Schema", sondern auch Spaß, Abwechslung und Freude am Lernen.
Deine Vorteile:
- Ein modernes Ausbildungssystem mit der notwendigen High-Tech-Ausstattung
- Ein großer Fuhrpark - da ist für jeden etwas dabei!
- Freundliche und gut geschulte FahrlehrerInnen, die ihren Beruf gerne ausüben
- Üben am Computer - hol dir die Klexx-Erfolgsgarantie
- Gezielte Prüfungsvorbereitung mit Erfolgsanalyse sorgt für ein gutes Prüfungsgefühl
Auto (B)
Mögliche Wege zum B-Schein:
• Vollausbildung oder Duale Ausbildung (L-Übungstafel)
• L 17-Ausbildung
Mindestalter
Die Fahrprüfung darf frühestens am 18. Geburtstag absolviert werden. Die theoretische und praktische Ausbildung in der Fahrschule kann bereits ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Beim Ausbildungsmodell "L17" beträgt das Mindestalter für die Fahrprüfung 17 Jahre, der Ausbildungsbeginn in der Fahrschule ist bereits sechs Monate vor dem 16. Geburtstag möglich.
Moped (AM 79.01)
Du darfst bereits 2 Monate vor deinem 15. Geburtstag mit der Ausbildung beginnen. Vorgeschrieben sind 6 Theoriestunden und
8 Fahrstunden. Wenn du die Prüfung positiv absolviert hast, und das 15. Lebensjahr vollendet hast, wird dir von der Behörde der Scheckkartenführerschein (Klasse AM) ausgestellt. Diese wird gesondert verrechnet und ist nicht im Ausbildungspaketpreis enthalten.
Anmeldung:
MITZUBRINGEN SIND:
• gültiger Pass oder Personalausweis
• 1 EU Passfoto
• Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten
• Kurskosten müssen spätestens einen Tag vor Kursbeginn beglichen sein
Code 111 (125er)
Motorradfahren mit dem Autoführerschein?
Kein Problem mit Code 111 für alle 125 ccm Motorräder und Roller bis 11 kW
Bedingungen für den Code 111
• mindestens 5 Jahre Besitz der Lenkerberechtigung der Klasse B
• nicht mehr in der Probezeit
• Praxisausbildung im Ausmaß von 6 Stunden
• keine Prüfung
• Eintragung im Führerschein (Code 111)
• Berechtigt zum Fahren von 125 ccm-Motorräder und Rollern
• Hubraum maximal 125 ccm
• Leistung maximal 11 kW (15 PS)
Geltungsbereich
Akzeptiert wird der 125er Motorrad / Code 111 außer in Österreich nur in folgenden
EU-Ländern zu den nachstehenden Bedingungen:
- Italien
- Lettland
- Spanien (nach mindestens 3-jährigem Besitz der Lenkberechtigungsklasse B),
- Portugal (ab einem Mindestalter von 25 Jahren),
- der Tschechischen Republik (nur mit Fahrzeugen mit Automatikgetriebe)